Bei der 24Stunden-Pflege ist eine Betreuungsperson Tag und Nacht (Achtung: Niemand kann 24 Stunden arbeiten, daher ist in dieser Zeit auch Freizeit und Rufbereitschaft inkludiert.) anwesend und übernimmt jene Aufgaben, die im Betreuungsvertrag vereinbart wurden. Der / die Personenbetreuer(in) wohnt im Haushalt der betreuungs- bzw. pflegebedürftigen Person(en).
Die Betreungskräfte arbeiten in den meisten Fällen als selbstständige Personenbetreuer, haben eine entsprechende Ausbildung als Pflegepersonal und üben dieses Gewerbe rechtmäßig aus.