Die Kosten für die Pflegekraft richtet sich nach dem tatsächlichen Pflege- und Betreuungsaufwand, der Qualifikation der Betreuungsperson sowie durch weitere Wünsche des Kunden! Das Bruttohonorar pro Tag beträgt in den meisten Fällen zwischen € 83,00 (Betreuung) und € 120,00 (Pflegefall). Diese Kosten reduzieren sich durch Pflegegeld und den staatlichen Zuschuss zur 24Stunden-Betreuung und besprechen wir dies mit Ihnen gerne in einem kostenlosen
Erstgespräch.
Pro Pflegekraft
verrechnen wir eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von € 200,00. Diese Gebühr deckt die Kosten der Einführung des Personenbetreuers in Ihren Haushalt sowie alle organisatorischen Vorarbeiten für Vorauswahl des Betreuers, Behördenwege etc. ab.
Eine Agenturgebühr
wird monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Diese beträgt € 5,00 täglich und dient zur Abdeckung der Verwaltungskosten sowie der Bereitstellung einer Ersatzkraft im Falle eines Ausfalles des Personenbetreuers etc.. Das Honorar für den/die Personenbetreuer(in)(jeweiliger Turnus) ist im nachhinein direkt an den Personenbetreuer(in) der als selbstständiger Unternehmer tätig ist zu begleichen.
Des weiteren sind noch die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft der selbstständigen Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person zu tragen.
ACHTUNG:
Eine Ersterhebung des Pflege- und Betreuungsaufwandes direkt vor Ort stellen wir innerhalb der Steiermark mit € 50,00 in Rechnung. Für die weiteren Bundesländer werden € 100,00 (Ausnahme Tirol und Vorarlberg € 200,00) in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden bei einer Auftragserteilung bei Verrechnung der ersten Pflegekraft in voller Höhe gutgeschrieben.